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Rechnungsstellung

Nach den Vorschriften im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs erfolgt die Rechnungsstellung für Auftragsverarbeiter am Versandtag bei Markierungen und bei Vorauszahlungen am Zahlungstag.
Im Bestellformular sind deutlich die Kästchen für die Eingabe der Angabe Angabe der Firma, der Umsatzsteuer und der Steuer-Identifikationsnummer anzugeben. Es wird keine Möglichkeit geben, die Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt anzufordern.

Übergabe der Rechnungen an
Die Rechnungen werden Ende des Monats per E-mail verschickt. Wurde der Auftrag per Authentifizierung ausgeführt (Username und Passwort), kann die Rechnung direkt von der Seite heruntergeladen werden "Ihre Befehle".

Verkauf an private Abnehmer
Im Falle des Verkaufs an Nicht-Mwst.-Pflichtige sieht die Regelung vor, dass im elektronischen Geschäftsverkehr keine Steuerquittung ausgestellt werden muss (ein Entgeltverzeichnis genügt also). Für den Kunden ist somit die Quittung vollumfänglich gültig, welche an die im Bestellformular angegebene E-mail-Adresse gesendet wird. Falls der Kunde die Rechnung dennoch erhalten möchte, muss er dies beim Ausfüllen der Versanddaten ausdrücklich beantragen. Um die Rechnung zu erhalten, muss die Steuernummer angegeben werden.

Verkauf von gebrauchten Gütern
Im Falle des Verkaufs von Gebrauchtwaren ist die Mitteilung der Steuerdaten und die Anschrift) des Käufers erforderlich, um die Verkaufsrechnung für gebrauchte Gegenstände erstellen zu können (Margenausgleich)

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